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Allgemeine Geschäftsbedingungen wiesemann translations

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Übersetzungsbüro wiesemann translations und seinen Auftraggebern. Für die Durchführung eines Auftrags gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Angaben des Angebots und die gegebenenfalls zwischen dem Auftraggeber und wiesemann translations schriftlich festgelegten Sondervereinbarungen. Darüber hinaus gehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von wiesemann translations bestätigt worden sind.

 

2. Berechnung von Übersetzungsleistungen

Grundlage für die Berechnung von Übersetzungsleistungen sind deren Umfang und Schwierigkeitsgrad. Je nach Auftrag beruht die Preiskalkulation auf Normzeilen, Arbeitsstunden oder Seiten. Die Anzahl der Normzeilen wird in der Zielsprache ermittelt; eine Normzeile hat 53 Bruttoanschläge. Für die Erledigung von Eilaufträgen mit erhöhtem Arbeitsaufwand am Abend oder am Wochenende kann nach vorheriger Absprache ein Zuschlag in Rechnung gestellt werden. Für die Ausführung von Kleinaufträgen wird ein Mindestauftragswert i.H.v. 40,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Preise für Übersetzungen verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer.

 

3. Auftragsannahme und Liefertermin

Ein Auftrag gilt als von wiesemann translations angenommen, sobald er von wiesemann translations in schriftlicher oder mündlicher Form bestätigt wurde. Die Einhaltung des Liefertermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers laut Punkt 9 voraus. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen, von wiesemann translations nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, ist wiesemann translations berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, für ggf. noch ausstehende Übersetzungsleistungen vom Vertrag zurückzutreten. Weiterreichende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

 

4. Mitwirkung Dritter, freie Mitarbeiter

Der Auftraggeber schließt den Vertrag ausschließlich mit wiesemann translations. wiesemann translations darf jedoch nach eigenem Ermessen zur Ausführung der Übersetzung freie Mitarbeiter und/oder fachkundige Dritte einsetzen.

 

5. Ausführung der Übersetzungen


Alle Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt. wiesemann translations entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über das zu verwendende Vokabular. Angleichungen an die beim Auftraggeber eingeführte Terminologie erfolgt nur, wenn spätestens bei Auftragserteilung ausreichende und vollständige Unterlagen wie Vorübersetzungen, Translation Memories (TMs) oder Terminologie zur Verfügung gestellt werden.

 

6. Beglaubigte Übersetzungen


Für die Beglaubigung von Urkundenübersetzungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die korrekte Wiedergabe unleserlicher Textbestandteile wie Namen, Anschriften, Zahlen etc. in maschinell oder handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen.

 

7. Versand der Übersetzungen


Die Übersetzungen werden, sofern wenn keine anders lautenden Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, unverschlüsselt per E-Mail versandt. Übersetzungen in Papierform wie Urkunden werden per Post (ggf. als Einschreiben) oder per Boten zugestellt. Der postalische Versand bzw. die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Bei elektronischer Übermittlung haftet wiesemann translations nicht für Schäden durch Viren; zur Abwehr von Schadsoftware nutzt wiesemann translations aktuelle Anti-Virus-Software. Für untergegangene Postsendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber kann in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung des Liefertermins geltend machen.

 

8. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen für ausgeführte Übersetzungsleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung fallen nach EU-Recht und deutschem Zivilrecht Verzugszinsen an. In einem solchen Verzugsfall werden von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung sind nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Auftraggeber hat wiesemann translations bei Auftragserteilung besondere Ausführungswünsche (Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen, Beglaubigung etc.) mitzuteilen und die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen (Glossare, TMs, technische Unterlagen, Bildmaterial etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehler und Verzögerungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten des Auftraggebers resultieren, können wiesemann translations nicht angelastet werden.

 

10. Geheimhaltung und Datenschutz

wiesemann translations verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte, die zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtliche Tatsachen, die wiesemann translations im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Mitarbeiter von wiesemann translations (s. Punkt 4), denen die vorgenannten Daten und Unterlagen zur Ausführung der Übersetzungsaufträge zugänglich gemacht werden, sind ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden, verbleiben alle Daten und Unterlagen nach Ausführung des Übersetzungsauftrags bei wiesemann translations. Sie werden zusammen mit den Übersetzungen unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen zehn Jahre lang aufbewahrt bzw. gespeichert und nach Ablauf dieser Frist vernichtet bzw. gelöscht.

 

11. Reklamationen und Mängelbeseitigung

Übersetzungen werden gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Im Falle einer fehlerhaften Übersetzung, für die wiesemann translations verantwortlich ist, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers auf die Nachbesserung. Die Nachbesserungsforderung ist wiesemann translations unter konkreter Angabe der Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist bei wiesemann translations eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Übersetzungsmängel zustehen könnten. Für die Nachbesserung ist seitens des Auftraggebers eine angemessene Frist einzuräumen. Für den Fall, dass wiesemann translations aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, wiesemann translations in vollem Umfang schadlos zu halten. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch die von ihm vorgeschriebenen Fachbegriffe, durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder durch fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernimmt wiesemann translations keine Haftung. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. wiesemann translations haftet ferner nicht für den Verlust der überlassenen Dokumente und Dateien durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Untergang bei der Post.

 

12. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

Eine Schadensersatzpflicht von wiesemann translations, einschließlich der für wiesemann translations tätigen Erfüllungsgehilfen und Vertreter ist, sofern sie nicht auf einer Kardinalpflicht, insbesondere einer fehlerhaften Übersetzung oder der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens beruht, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nicht als grobe Fahrlässigkeit gelten Schäden durch Störungen der EDV, der Stromversorgung, des E-Mail-Verkehrs sowie durch Viren/Trojaner etc. Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Kann im Einzelfall eine Haftung nicht ausgeschlossen werden, ist diese – soweit rechtlich zulässig -  beschränkt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Darüber hinaus ist sie – soweit rechtlich zulässig – der Höhe nach begrenzt auf die Versicherungssumme der für wiesemann translations abgeschlossenen Haftpflichtversicherung in Höhe von 200.000,- €.

Bei der Übersetzung von juristischen Texten beschränkt sich die Haftung von wiesemann translations auf die richtige Übersetzung. Jede weitere Haftung, insbesondere für die rechtlichen Wirkungen der Übersetzung, ist ausgeschlossen. Bei Übersetzungen, die für eine Drucklegung vorgesehen sind, haftet wiesemann translations nur, wenn die Druckvorlagen vorher von wiesemann translations für druckreif erklärt worden sind, und dann unverändert in Druck gegeben werden. Wurde das Korrekturlesen bei Auftragsannahme nicht als Teil der Auftragsausführung vereinbart, wird diese Leistung als separater Auftrag gesondert in Rechnung gestellt. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.

 

13. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von wiesemann translations. wiesemann translations behält sich das Urheberrecht vor. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen ggf. erstellten Glossare, TMs etc. bleiben Eigentum von wiesemann translations und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von wiesemann translations an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. Für eine anderweitige Verwendung der von wiesemann translations erstellten Glossare, TMs etc. durch den Auftraggeber kann ggf. eine Nutzungsgebühr erhoben werden.

 

14. Stornierung von Aufträgen


Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, hat er die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits ausgeführten Arbeiten von wiesemann translations zu bezahlen.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Soweit zulässig, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Leipzig, Deutschland. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und wiesemann translations unterliegen dem deutschen Recht.

 

16. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Auftraggeber und wiesemann translations verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

Stand: Dezember 2013